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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsschluss
  3. Leistungsumfang und Durchführung
  4. Preise und Zahlungsbedingungen
  5. Mitwirkungspflichten des Kunden
  6. Eigentumsübergang und Wertanrechnung
  7. Abnahme und Mängelgewährleistung
  8. Haftung
  9. Widerrufsrecht
  10. Schlussbestimmungen

1) Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Utopia GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „Klearout“), gelten für alle Verträge über Dienstleistungen (insbesondere Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Entsorgungen), die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Auftragnehmer abschließt.

1.2 Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart.

1.3 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.4 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2) Vertragsschluss

2.1 Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website des Auftragnehmers stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.

2.2 Der Vertrag kommt in der Regel wie folgt zustande:

  • Der Kunde stellt eine unverbindliche Anfrage (telefonisch, per E-Mail oder Formular).
  • Es findet, sofern nötig, eine (in der Regel kostenlose) Besichtigung des Objekts statt.
  • Der Auftragnehmer erstellt auf Basis der Besichtigung oder der Angaben des Kunden ein verbindliches Angebot (Kostenvoranschlag), meist in Form eines Festpreises.
  • Der Kunde nimmt dieses Angebot durch Unterschrift, E-Mail-Bestätigung oder mündliche Zusage an.

2.3 Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs auf Wunsch des Kunden (z. B. zusätzliche Räume oder deutlich mehr Müll als bei Besichtigung ersichtlich) bedürfen einer neuen Vereinbarung und können zu Mehrkosten führen.

3) Leistungsumfang und Durchführung

3.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Räumlichkeiten zu räumen und die darin befindlichen Gegenstände einer ordnungsgemäßen Verwertung oder Entsorgung zuzuführen.

3.2 „Besenrein“ bedeutet, dass die Räume komplett leergeräumt sind und der Boden gefegt bzw. gesaugt wurde. Eine Grundreinigung (Putzen von Fenstern, Sanitäranlagen etc.) ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

3.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen Subunternehmer einzusetzen.

3.4 Sondermüll (z. B. Farben, Lacke, Chemikalien, Asbest) wird nur entsorgt, wenn dies ausdrücklich im Angebot aufgeführt ist. Findet der Auftragnehmer versteckten Sondermüll, der nicht vereinbart war, ist er berechtigt, diesen gegen gesonderte Berechnung zu entsorgen oder in den Räumlichkeiten zu belassen.

4) Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die im Angebot genannten Preise als Festpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie aller Kosten für Personal, Fahrzeug, Abfahrt und Entsorgung.

4.2 Der Rechnungsbetrag ist nach Abnahme der Leistung sofort fällig und ohne Abzug zu zahlen, sofern keine andere Vereinbarung (z. B. Überweisung nach Rechnungserhalt mit Zahlungsziel) getroffen wurde.

4.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung vor Beginn der Arbeiten zu verlangen.

5) Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 Der Kunde hat sicherzustellen, dass zum vereinbarten Termin Zugang zu den Räumlichkeiten besteht (Schlüsselübergabe).

5.2 Der Kunde ist verpflichtet, Strom und Wasser für die Dauer der Arbeiten kostenlos zur Verfügung zu stellen.

5.3 Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten alle Gegenstände, die nicht entsorgt werden sollen, deutlich zu kennzeichnen oder aus den Räumen zu entfernen. Für versehentlich entsorgte Gegenstände, die nicht als „zu behalten“ gekennzeichnet waren, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

5.4 Der Kunde versichert, dass er Eigentümer der zu entsorgenden Gegenstände ist oder die volle Verfügungsbefugnis darüber besitzt.

6) Eigentumsübergang und Wertanrechnung

6.1 Mit der Übernahme der Gegenstände durch den Auftragnehmer geht das Eigentum an diesen auf den Auftragnehmer über. Der Auftragnehmer entscheidet über Verwertung oder Entsorgung.

6.2 Persönliche Dokumente (Urkunden, Fotos etc.), die während der Räumung gefunden werden, werden nach Möglichkeit separiert und dem Kunden übergeben. Eine Garantie auf Vollständigkeit wird jedoch nicht übernommen.

6.3 Wurde eine Wertanrechnung vereinbart, reduziert sich der Rechnungsbetrag um den im Angebot festgelegten Wert der verwertbaren Gegenstände.

7) Abnahme und Mängelgewährleistung

7.1 Nach Beendigung der Arbeiten findet eine gemeinsame Begehung und Abnahme statt. Mängel (z. B. nicht geräumte Bereiche) sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.

7.2 Offensichtliche Mängel, die nicht bei der Abnahme gerügt werden, können später nicht mehr geltend gemacht werden, sofern der Kunde Unternehmer ist. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

7.3 Berechtigte Mängel beseitigt der Auftragnehmer innerhalb einer angemessenen Frist kostenlos (Nacherfüllung).

8) Haftung

8.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

8.2 Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

8.3 Für Schäden am Treppenhaus oder Fußböden, die trotz üblicher Sorgfalt bei Transportarbeiten entstehen können (leichte Kratzer), wird keine Haftung übernommen, sofern diese nicht grob fahrlässig verursacht wurden.

9) Widerrufsrecht

9.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen ergeben sich aus der separaten Widerrufsbelehrung.

9.2 Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.

10) Schlussbestimmungen

10.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Lüdenscheid). Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat.

10.3 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Der Auftragnehmer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

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